Leitbild «Linthwerk 2100»
Die interkantonale Vereinbarung über das Linthwerk vom 1. Januar 2004 regelt sowohl die Aufgaben als auch die Kompetenzen der Linthkommission und der Linthverwaltung.
1998 – 2013 erfolgte mit der Planung und Umsetzung des Projekts «Hochwasserschutz Linth 2000» die erste Gesamtsanierung des Linthwerks. Die Nutzungsdauer wurde auf 100 Jahre festgelegt.
In diesem Zeitraum wird sich die Linthebene wirtschaftlich und gesellschaftlich weiterhin stark entwickeln. Nebst der Sicherstellung des Hochwasserschutzes wächst damit die Bedeutung des Linthwerks als Naherholungsgebiet und Erholungsraum für die Bevölkerung und die Besucher.
Mit dem vorliegenden Leitbild will die Linthkommission dieser Entwicklung Rechnung tragen und die Richtlinien für «Das Linthwerk 2100» bezüglich Ziele, Auftrag, Umsetzung und Rahmen langfristig festsetzen.
Regierungsrat Willi Haag
Präsident der Linthkommission
St. Gallen, 11. September 2015
Ziele
- Das Linthwerk gilt als anerkannte, geschätzte und respektierte Institution und als eigenständiges Werk.
- Das Linthwerk wird als Hochwasserschutz-Bauwerk wahrgenommen, das einwandfrei funktioniert und verlässlich ist.
Auftrag
- Das Linthwerk ist vorrangig für die Erhaltung der Hochwassersicherheit im Einzugs bereich vom Escher- und Linthkanal verantwortlich. Der Unterhalt, die Überwachung der Anlagen mit dem Jahressicherheitsbericht und die Notfallplanung haben oberste Priorität.
- Das Linthwerk setzt sich als Werk- und Grundeigentümer aktiv für den Hochwasser schutz ein.
- Das Linthwerk sichert die Funktionstüchtigkeit seiner Anlagen. Es garantiert den langfristigen Erhalt der Infrastruktur.
- Das Linthwerk berücksichtigt den Lebensraum für Tiere und Pflanzen und bewahrt den Erlebnisraum für die Menschen.
- Das Linthwerk sichert aufgrund der absehbaren starken Siedlungsentwicklung der Linthebene seinen Raum vorausschauend und rechtzeitig.
- Das Linthwerk ist Teil der koordinierten Siedlungs- und Landschaftsplanung in der ganzen Linthebene. Die Planung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Staatsebenen.
Umsetzung und Rahmen
- Die bewährte Zusammensetzung der Linthkommission mit Exekutivmitgliedern1 aus den Konkordatskantonen wird beibehalten.
- Der Linthingenieur wird in seiner Funktion als operativer Leiter (CEO) gestärkt, indem ihm der nötige politische Rückhalt gegeben wird.
- Der Betrieb und Unterhalt des Linthwerks wird auf dem bisherigen Niveau mit zwei Linthaufsehern weitergeführt.
- Zu den Gemeinden in der Linthebene wird eine institutionelle Verbindung aufgebaut und aktiv gepflegt.
- Die externe Kommunikation wird als «Grundrauschen» etabliert und situativ durch professionelle Unterstützung verstärkt. Die Kommunikation wird als Traktandum bei jeder Linthkommissions-Sitzung mitgeführt und der Handlungsbedarf jeweils neu beurteilt.
- Der Linthingenieur kann in eigener Kompetenz externe kommunikative Unterstützung anfordern und Medienmitteilungen zu Themen im Bereich Linthverwaltung in Auftrag geben.
1 Aufgrund neuer Bestimmungen im Kanton SG wird die Einsitznahme eines Regierungsmitglieds in Organisationen mit kantonaler Beteiligung eingeschränkt. Für die Amtsperiode vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 wurde für den Kanton SG deshalb der Amtsleiter Wasser und Energie als Mitglied der Linthkommission gewählt. Auch der Kanton SZ ist neu durch den Leiter Amt für Gewässer vertreten. Nach Ablauf dieser Amtsperiode wird die Linthkommission die Situation neu beurteilen und je nach Entscheid einen Rückkommensantrag stellen, mit dem Ziel, dass die Konkordatskantone wieder mit Exekutivmitgliedern in der Linthkommission vertreten sind.