Medienmitteilung der Linthkommission
Linthwerk trifft Massnahmen gegen Quaggamuschel
Auf dem Linthkanal werden auch in diesem Jahr keine Motorschifffahrten bewilligt. Damit will das Linthwerk eine Ausbreitung der Quaggamuschel sowie weiterer invasiven Wasserorganismen verhindern. Im Rahmen der neuen Schiffsmelde- und -reinigungspflicht der Kantone wird der Linthkanal zudem teils dem Zürichsee, teils dem Walensee zugeteilt. Die Grenze befindet sich in Ziegelbrücke.
Die Quaggamuschel verbreitet sich in der Schweiz immer weiter und hat unter anderem den Zürichsee befallen. Die invasive Muschelart verändert die Ökologie eines Sees innert weniger Jahre stark und verursacht grosse Probleme bei Infrastrukturanlagen, insbesondere bei der Trinkwasserversorgung. Sie kann neue Gewässer befallen, indem ihre Larven als «blinde Passagiere» am Rumpf oder im Kühlwasser von Booten mitreisen.
Das Linthwerk wirkt bei verschiedenen Massnahmen mit, um die Ausbreitung der Quaggamuschel sowie weiterer invasiven Wasserorganismen in den Walensee zu unterbinden. Bereits seit Anfang 2025 werden keine Bewilligungen für Motorschifffahrten zwischen Obersee und Walensee mehr ausgestellt. Die Bevölkerung hat die Regelung gut akzeptiert, es gibt nur wenige Anfragen. Die Linthkommission hat nun beschlossen, die Regelung zu verlängern und bis auf weiteres keine Bewilligungen für Motorschifffahrten auf dem Linthkanal zu erteilen.
So wird die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Linthkanal umgesetzt
In den letzten zwei Jahren haben zudem zahlreiche Schweizer Kantone eine Schiffsmelde- und
-reinigungspflicht (SMRP) eingeführt. Wenn ein immatrikuliertes Schiff oder Boot das Gewässer wechseln will, muss es fachmännisch gereinigt und der Wechsel gemeldet werden. Diese Regelung gilt auch in den Konkordatskantonen des Linthwerks Glarus, St. Gallen, Schwyz und Zürich.
Im Januar 2026 haben die zuständigen Fachstellen dieser Kantone festgelegt, zu welchem Gewässersystem der Linthkanal künftig zählt. Die Grenze wird in Ziegelbrücke auf Höhe der Ziegelbrückstrasse-Brücke gezogen. Flussabwärts gehört der Linthkanal zum Gewässersystem des Zürichsees, flussaufwärts zum Walensee.
Auf diese Weise wird verhindert, dass Schiffe und Boote ungereinigt zwischen den beiden Seen verkehren und damit die Quaggamuschel oder andere invasive Arten verschleppen. Gleichzeitig wird der kommerzielle Gummiboot-Betrieb von linthboot.ch weiterhin ermöglicht. Dessen Boote starten in Ziegelbrücke unterhalb der neuen Gewässergrenze und fahren bis in den Obersee.
Eigenverantwortung bei privaten Gummibooten und SUP
Private Gummiboote und Stand-up-Paddleboards (SUP) ohne amtliche Kennzeichen sind von der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht sowie von der neuen Gewässergrenze nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin auf dem ganzen Linthkanal verkehren. Da sie nur flussabwärts benutzt werden können und grundsätzlich trocken eingewassert werden, ist das Risiko gering, dass damit Quaggamuscheln in den Walensee verschleppt werden. Auch diese Transportmittel müssen jedoch gemäss Vorgaben der Kantone gereinigt werden (siehe unten). Hier appelliert die Linthkommission an die Eigenverantwortung der Freizeitnutzerinnen und -nutzer.
Info: Richtige Reinigung der Gummiboote
Um die Ausbreitung der Quaggamuschel zu verhindern und das Ökosystem der Gewässer zu schützen, ist das Linthwerk auf die Unterstützung aller Böötler und Stand-up-Paddler angewiesen. Dabei ist zu beachten:
- Gerät nach der Fahrt abspülen – idealerweise mit Hochdruckreiniger und heissem Wasser.
- Gerät komplett trocknen lassen, bevor es wieder eingewassert wird.
- Zwischen zwei Gewässern nur eine Tour pro Tag unternehmen.
24.03.2026 / Pressestelle Linthwerk, Benken

Die Kantone haben entschieden, dass die Grenze zwischen den Gewässersystemen bei Ziegelbrücke durch den Linthkanal verläuft.
